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Anwalt / Rechtsanwalt:

Lang erwartet, nun ist es soweit: die neuen Fachanwaltschaften kommen, darunter auch der Fachanwalt für Erbrecht ...


Erbrechtliche Probleme können bekanntlich knifflig sein, und häufig beginnen die Schwierigkeiten bereits mit der Suche nach einem kompetenten Berater. Gleiches gilt für die Suche nach einem Testamentsvollstrecker. Dieses Problem könnte nun der neue Fachanwalt für Erbrecht lösen, der für den Rechtssuchenden die Auswahl eines kompetenten Juristen einfacher macht:
Anforderungen an den Anwalt:
Erbrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtförmliche Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Fälle müssen sich auf die in § 14 f Nr.1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen.
 

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Erbrecht.com erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit seiner Anwaltsliste, sondern diese Liste stellt vielmehr nur einen kleinen Ausschnitt der Rechtsanwälte & Kanzleien dar, die sich mit dem Erbrecht befassen. Alle Informationen und Angaben insbesondere bezüglich dem Tätigkeits- und Interessensschwerpunkten der einzelnen Anwälte & Kanzleien beruht auf einer Selbstauskunft der Eingetragenen. Erbrecht.com übernimmt keinerlei Garantie für die Richtig und Vollständigkeit der Angaben.

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Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für deutsche Rechtsanwälte/Fachanwälte sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) / Berufsordnung (BORA) / Fachanwaltsordnung (FAO) / Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) / "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (internationaler Rechtsverkehr)
Mehr Informationen, sowie die Texte z.T. im Wortlaut finden Sie unter www.brak.de (siehe "Informationspflichten gemäß § 6 TDG")